Sicherheit bei Ihrem Fachmann für Aufzüge, Aufzugsanlagen und Notruf-Leitsysteme aus der Metropolregion Nürnberg, Fürth, Erlangen, Erlangen-Höchstadt, Bamberg, Ansbach, Neumarkt, Schwabach, Amberg, Forchheim, Neustadt an der Aisch, Roth und München



Verbesserung der Sicherheit bestehender Aufzugsanlagen bei METROPOL AUFZÜGE GmbH


Stand der Dinge
Täglich nutzen mehrere Millionen Menschen in Deutschland
  • ca. 600.000 Aufzüge, Fahrstühle, Lifte bzw. sonstige Aufzugsanlagen,
  • davon ca. 300.000 Aufzüge, Fahrstühle, Lifte und sonstige Aufzugsanlagen,
  1. die älter als 20 Jahre sind,
  2. die nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Regelmäßig führen diese Sicherheitsdefizide zu gefährlichen Unfällen.

Mit der Europäischen Norm DIN EN 81-80 wurde auf europäischer Ebene eine allgemein akzeptierte Prüfliste für bestehende Aufzüge, Fahrstühle, Lifte bzw. sonstige Aufzugsanlagen erarbeitet, in der alle Risiken aufgezeigt werden.

Diese wird auch als SNEL (Safety Norm for Existing Lifts) bezeichnet und erhält in Deutschland durch die Betriebssicherheits-Verordnung relevanz.

Das Ergebnis der Beurteilung

Je nach Risiko und Folgenschwere eines Prüfkriteriums wurden in der DIN EN 81-80 Fristen festgelegt, wann entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sind.
Hier wird unterschieden zwischen:
  1. kurzfristig
  2. mittelfristig
  3. langfristig

Wichtig für den Betreiber

Die Betriebssicherheits-Verordnung verlangt eine sicherheitstechnische Bewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung von Aufzügen, Fahrstühlen, Liften und sonstigen Aufzugsanlagen.
Die DIN EN 81-80 ist eine ausgezeichnete Basis für diese Beurteilung.

Die Betriebssicherheits-Verordnung wendet sich in erster Linie an den Betreiber und verpflichtet ihn direkt, die Vorschriften aus der Verordnung zu erfüllen.
Das Nichtbeachten der Betriebssicherheits-Verordnung kann im Schadensfall gravierende haftungsrechtliche und gegebenenfalls auch negative versicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.


7 Schritte auf dem Weg zum sicheren Aufzug, Fahrstuhl, bzw. Lift

  1. Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung - am besten auf der Basis der DIN EN 81-80. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.
    Wir empfehlen aus Haftungsgründen und vorallem aus Sicherheitsgründen eine Prüfung so schnell wie möglich vornehmen zu lassen.
  2. Prüfen Sie das Ergebnis und besprechen Sie die Lösungsmöglichkeiten mit uns.
  3. Lassen Sie gravierende Sicherheitsmängel, unverzüglich Beheben.
  4. Planen Sie gegebenenfalls für alle weiteren Punkte die erforderlichen Investitionen.
  5. Modernisieren Sie Ihren Aufzug, Fahrstuhl, Lift, bzw. Ihre Aufzugsanlage so bald wie möglch.
    Die Sicherheit sollte in jedem Fall Vorrang haben!
  6. Vertrauen Sie in der Wartung und Modernisierung nur auf qualifiziertes Fachpersonal, das auf der Basis der DIN EN 13015 arbeitet.
  7. Nach baulichen Veränderungen im Bereich der Aufzugsanlage oder technischen Veränderungen des Aufzugs, Fahrstuhls, Lifts, bzw. der Aufzugsanlage kann eine erneute Überprüfung erforderlich sein.


 DIN EN 81-80
Europäische Norm
 BetrSichV Betriebssicherheits-Verordnung
 SNEL

Safety Norm for Existing Lifts
(Sicherheitsnorm für bestehende Aufzüge)


Sicherheit  bei Ihrem Spezialist für Ihren Aufzug und Notruf-Leitsystem aus der Metropolregion Nürnberg, Fürth, Erlangen, Erlangen-Höchstadt, Bamberg, Ansbach, Neumarkt, Schwabach, Amberg, Forchheim, Neustadt an der Aisch, Roth und München


Sicherheit bei Ihrem Fachmann für Aufzüge, Aufzugsanlagen und Notruf-Leitsysteme aus der Metropolregion Nürnberg, Fürth, Erlangen, Erlangen-Höchstadt, Bamberg, Ansbach, Neumarkt, Schwabach, Amberg, Forchheim, Neustadt an der Aisch, Roth und München



Auszug aus der „Liste der signifikanten Gefährdungen“ der DIN EN 81-80


Kurzfristig sollten aufgrund des hohen Risikos und der Forderung aus der Betriebssicherheits-Verordnung u.a. Maßnahmen zu Ihrer und aller Passagiere Sicherheit ergriffen werden bei
  • fehlenden oder unzulänglichen Notrufeinrichtungen.
  • Fahrkörben ohne Türen.
  • fehlender Inspektionssteuerung.
  • fehlenden oder unzureichenden Umwehrungen auf dem Fahrkorbdach.
  • einer zu kurzen Schürze am Fahrkorb.
  • unsicheren Zugängen zur Schachtgrube (tiefer als 0,5 Meter).
  • fehlender Schließeinrichtung bei waagerecht bewegten Schachtschiebetüren.
  • unzulänglicher Ausführung des Triebwerks zur Verhinderung von unkontrollierten Bewegungen des Fahrkorbs mit geöffneten Türen (elektrisch betriebene Aufzüge).
  • fehlender Abtrennung über die gesamte Schachthöhe (Aufzugsgruppe, bei Abstand kleiner als 500 mm zwischen Standfl ächen auf dem Fahrkorbdach zu beweglichen Teilen des benachbarten Aufzugs).
  • teilumwehrten Schächten mit zu niedrigen Umwehrungen.
  • fehlender Abtrennung in der Schachtgrube bei gemeinsam genutztem Schacht (Aufzugsgruppe).
  • fehlendem Notbremsschalter in der Schachtgrube und dem Rollenraum.
  • einem Antriebssystem mit schlechter Anhaltegenauigkeit und Nachregulierungsgenauigkeit. • schädlichen Stoffen (z.B. Asbest in der Anlage).

Mittelfristig sollten u.a. Maßnahmen ergriffen werden bei
  • fehlenden Alarmeinrichtungen in der Schachtgrube und auf dem Fahrkorbdach.
  • fehlenden Schutzmaßnahmen an Treibscheiben, Seilrollen und Kettenrädern gegen Verletzungen.
  • fehlenden Sicherheitsschalter an der Spanneinrichtung des Geschwindigkeitsbegrenzers.
  • fehlenden Schutzmaßnahmen gegen unkontrollierte Aufwärtsbewegungen von Treibscheibenaufzügen.
  • fehlender oder unzulänglicher Einrichtung zur Verhinderung des Absinkens des Kolbens bei hydraulischen Aufzügen.
  • fehlendem abschließbarem Hauptschalter im Triebwerksraum.

Verweise
  • DIN EN 81-80 (Regeln für die Erhöhung des Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge)
  • Betriebssicherheits-Verordnung.


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